Alimente

Die Hand eines Elternteils hält die Hand eines Kindes.

Zahlen unterhaltspflichtige Personen die Alimente nicht regelmässig, haben die Berechtigten unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Alimentenhilfe. Das Oberamt bevorschusst die Kinderalimente und führt das Inkasso beim verpflichteten Elternteil durch.

Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung soll die Existenz des Kindes in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen sichern. Der monatliche Höchstbetrag des Vorschusses beträgt für das Jahr 2024 maximal CHF 735 pro Kind und Monat. Das Oberamt übernimmt das Inkasso der bevorschussten Unterhaltsbeiträge, indem es rechtlich gegen die verpflichtete Person vorgeht.

So gehen Sie vor

Möchten Sie eine Alimentenbevorschussung beantragen, benötigt das Oberamt verschiedene Unterlagen von Ihnen. Nähere Informationen finden Sie in den Merkblättern unter «Dokumente».

Inkassohilfe

Im Gegensatz zur Alimentenbevorschussung werden bei der Inkassohilfe keine öffentlichen Gelder an die berechtigten Personen ausbezahlt. Stattdessen unterstützt das Oberamt die Personen im Verfahren zur Durchsetzung der Unterhaltsbeiträge. Eine Person kann also die Inkassohilfe in Anspruch nehmen, ohne die Voraussetzungen für die Alimentenbevorschussung zu erfüllen.