9. Dez. 2020, 19.30 Uhr

Ort

Schulhaus "Zelgli"
4206 Seewen SO

Kontakt

Simon Esslinger, Gemeindepräsident
simon.esslinger@seewen.ch

Informationen

Beschreibung

Volksabstimmung anstelle Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung

Aufgrund der Einschränkungen und Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus findet die Budget-Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 nicht statt. Gemäss § 14 der Verordnung 2 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CorGeV 2) vom 30. Oktober 2020 (BGS 102.2) kann der Gemeinderat sämtliche Geschäfte über Sachfragen in der Kompetenz der Gemeindeversammlung ohne vorgängige Beratung durch diese direkt zur Schlussabstimmung an der Urne bringen.

Der Gemeinderat gestützt auf § 14 CorGeV 2 beschliesst:

Am 31. Januar 2021 findet eine kommunale Volksabstimmung statt. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Seewen werden zu diesem Urnengang einberufen.

Kommunale Vorlagen / Abstimmungsvorlagen

  1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. September 2020

  2. Leistungsvereinbarung Zweckverband Forstbetrieb Schwarzbubenland / Gemeinde Seewen

  3. Investitionskredit Direkteinspeisung Reservoir Bannholz / Wasserverbund Dorneckberg

  4. Investitionskredit Ringleitung Lehmgrubenstrasse / Strassensanierung Lehmgrubenstrasse

  5. Investitionskredit Ufersanierung im Gebiet Strick – Grenze Bretzwil

  6. Investitionskredit Ufersanierung und Sohlenaushub im Bachabschnitt Welschhans

  7. Investitionskredit Leitungskataster und Genereller Entwässerungsplan

  8. Senkung der Verbrauchsgebühr Wasser

  9. Senkung der Grundgebühr Kehricht

  10. Senkung des Steuerfusses

  11. Budget 2021 inklusive Finanzplan

Voraussetzungen

Zustellung des Stimmmaterials

Die Gemeinde Seewen stellt dieses den Stimmberechtigten spätestens bis Samstag, 9. Januar 2021 zu.

Briefliche und persönliche Stimmabgabe

Das Stimmrecht kann ab Erhalt des Materials bis zum Samstag, 30. Januar 2021, 18:00 Uhr, wie gewohnt bei nationalen und kantonalen Abstimmungen, brieflich ausgeübt werden. Später eingegangene Zustellkuverts werden nicht entgegengenommen. Die Stimmzettel sind offen in das Zustellkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben. Der Briefkasten für das Abstimmungsmaterial befindet sich im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 5, 4206 Seewen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation werden die Stimmberechtigen gebeten, ihre Stimme, wenn möglich brieflich (frankiert per Post oder unfrankiert im Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde Seewen) abzugeben. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Das Wahllokal befindet sich im Schulhaus Zelgli. Es ist am Abstimmungssonntag von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

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Dokumente

Name
20210131_Botschaft_Kommunale_Volksabstimmung.pdf Download 0 20210131_Botschaft_Kommunale_Volksabstimmung.pdf
20210131_Stimmzettel_Kommunale_Volksabstimmung.pdf Download 1 20210131_Stimmzettel_Kommunale_Volksabstimmung.pdf
20200907_Protokoll_GV_anonymisiert.pdf Download 2 20200907_Protokoll_GV_anonymisiert.pdf