Benötigen Sie eine Adressauskunft?

Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten Ihre Anfrage via Online-Schalter oder schriftlich per E-Mail / Post an die Einwohnerdienste.

Im Rahmen des Datenschutzgesetzes (§ 22 InfoDG) geben wir Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort und Staatsangehörigkeit, Adresse, Zuzugs- und Wegzugsort sowie Datum von Zu- und Wegzug einzelner Personen bekannt, wenn keine Sperre vorhanden ist. Der Zivilstand und das Todesdatum werden nur bekannt gegeben, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. 

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