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VORANKÜNDIGUNG - GEMEINDEVERSAMMLUNG
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Seewen SO werden eingeladen, am
Dienstag, 21. Juni 2022, 19:30 Uhr
im Schulhaus Zelgli
an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Seewen SO teilzunehmen.
Aktenauflage
Sämtliche Unterlagen zu den jeweiligen Traktanden können ab Freitag, 3. Juni 2022, von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden. Für die Zustellung per Post ist die Gemeindekanzlei (Claudia Sutter), Telefon 061 911 93 15 (claudia.sutter@seewen.ch) zu kontaktieren.
Die Unterlagen liegen ebenfalls ab Freitag, 3. Juni 2022, während der ordentlichen Schalter-Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Versand in alle Haushalte (KW 23)
Gemäss der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung erfolgt die Zustellung der Einladung in alle Haushalte mindestens 7 Tage im voraus zur Gemeindeversammlung.
Protokoll
Nachdem der gesetzlich vorgesehene Schutz der Personendaten, die mit der Publikation eines Gemeindeversammlungsprotokolles veröffentlicht würden, im Internet nicht genügend sichergestellt werden kann, wird das Protokoll der Gemeindeversammlung in anonymisierter Form veröffentlicht. Das Protokoll mit den namentlichen Nennungen der Stimmberechtigten, aufgrund ihres Wortbegehrens, liegt auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Voraussetzungen
Wer in der Gemeinde Seewen SO stimmberechtigt ist, kann an der Gemeindeversammlung teilnehmen, sich an der Diskussion beteiligen sowie zu traktandierten Gegenständen Anträge und zum Verfahren Ordnungsanträge stellen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer nach Vollendung des 18. Altersjahres, die in der Gemeinde Seewen SO angemeldet und im Stimmregister eingetragen sind.
Gemeinderat und Gemeindeschreiberei
Datum der Neuigkeit 1. Juni 2022