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29.05.2023 09:49:00


Hinweis

Alle hier veröffentlichten Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Blanko-Abstimmungstermine
Informationen
Gesamtresultate
 
Kontakt

gemeindeverwaltung@seewen.ch
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag 10:00 - 11:00 Uhr

 
Urnenstandort

Schulhaus "Zelgli" (Eingangshalle)

 
Bedingungen / Voraussetzungen

Alle Einwohnerinnen und Einwohner die am Abstimmungssonntag das 18. Lebensjahr erfüllt haben und das Schweizer Bürgerrecht besitzen sind stimmberechtigt. Bei Neuzuzügern muss sichergestellt werden, dass nicht in zwei Gemeinden abgestimmt werden kann. Registrierte Auslandschweizer sind bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen stimmberechtigt.
Falls Sie kein Stimmmaterial erhalten haben, melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, bei Frau Sutter.
 
Brieflich abstimmen

Nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen, bis am Samstag des Abstimmungswochenendes um 18.00 Uhr, können Sie brieflich abstimmen. Die Zustellkuverts können bei der Post frankiert aufgegeben werden (Achtung die Zustellung an die Gemeinde muss bis Freitag erfolgen) oder direkt in den dafür vorgesehenen Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.

Zustellkuverts sind nur gültig wenn
(Kein 2. Kuvert verwenden).
Das Entsorgen des Informationsmateriales via Zustellkuvert ist nicht gestattet.

Vorgang beim Auszählen der brieflich abgegebenen Stimmen
  1. Das Wahlbüro öffnet das Kuvert ein erstes Mal, entnimmt den Stimmrechtsausweis und kontrolliert ob dieser unterschrieben ist.
  2. Eine 2. Person öffnet anschliessend die Kuverts auf der Rückseite und entnimmt die Wahlzettel.
Mit diesem Verfahren kann Ihr Stimmgeheimnis gewahrt werden.