Erhebliche Waldbrandgefahr
Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 3 "erheblich".
Bereits brennende Streichhölzer oder Funkenflug können einen Brand verursachen. Das Feuer breitet sich aufgrund der erhöhten Trockenheit rasch aus, insbesondere bei Wind oder am Hang. In befestigten Feuerstellen darf Feuer entfacht werden – aber nur mit sehr grosser Sorgfalt. Bei Wind ist von Feuern im Wald und in Waldesnähe abzuraten. Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen nicht im Freien entsorgt werden.