Anmeldung Einwohnerkontrolle

Sind Sie neu in dem Besitz eines treuen Begleiters. Wir gratulieren Ihnen herzlich und wünschen Ihnen viel Freude.

Hund

Bitte melden Sie Ihren Hund, innert 14 Tagen nach Erhalt bei der Einwohnerkontrolle an.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Kopie vom Impfpass
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
    (Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer ist obligatorisch)

 

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

 

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.

Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch. oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

 

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

 

Hundegebühren

Die jährliche Hundegebühr beträgt für 2025 CHF100.00 pro Hund.

 

Befreiung von der Hundegebühr

  • Hunde, die am 01.04 noch nicht 3 Monate alt sind
  • Diensthunde der Armee, der Polizei und der Grenzwache
  • Blindenführhunde
  • Hunde für die Sie die Gebühr bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben. Bitte bringen Sie uns einen Beleg, dass die Gebühr bereit bezahlt wurde.

 

Todesfall Hund

Unser herzlichstes Beileid!

Bitte melden Sie uns den Todesfall, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung für die Hundegebühr erhalten und wir die Datenbank bearbeiten können.

 

Weitergabe Hund

Ihr Hund hat einen neuen Besitzer? Bitte melden Sie uns eine Weitergabe des Hundes und erfassen im Amicus die Ummeldung.

Bei Weitergabe eines Welpen oder spätestens, wenn er 3 Monate alt ist muss dieser vom Tierarzt gechippt werden lassen.

 

Leinenpflicht

Generelle Leinenpflicht herrscht für alle Hunde im Wald vom 01. April bis 31. Juli. Weitere Informationen finden Sie in der Hundeverordnung des Kantons Solothurn.

 

Haltebewilligung

Hunde der folgenden Rassen und ihre Kreuzungen dürfen nur mit Bewilligung erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro 

Weitere Informationen finden Sie in der Hundeverordnung des Kantons Solothurn.

 

Hundekot

Hundekotsäckchen können Sie jederzeit bei uns auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder bei den Robidogstellen, die Sie mit einer App finden können:

Dog Toilets App - Robidog Finder | ROBI AG

 

Verordnungen und Reglemente

  • Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz)
  • Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung)

Hunde - Amt für Landwirtschaft - Kanton Solothurn

Zugehörige Objekte

Name
Hunde Anmeldeformular (PDF, 519.12 kB) Download 0 Hunde Anmeldeformular