Hunde
Anmeldung Einwohnerkontrolle
Sind Sie neu in dem Besitz eines treuen Begleiters. Wir gratulieren Ihnen herzlich und wünschen Ihnen viel Freude.
Bitte melden Sie Ihren Hund, innert 14 Tagen nach Erhalt bei der Einwohnerkontrolle an.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Kopie vom Impfpass
- Haftpflichtversicherungsnachweis
(Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer ist obligatorisch)
Registrierung Amicus
Bei der Anmeldung werden Sie als Hundehalter im Amicus erfasst.
Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Die Personen ID erhalten Sie direkt von der Gemeinde und per E-Mail oder Post. Damit können Sie sich auch im Amicus Hundeportal einloggen. Es wird empfohlen, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer aktuell zu halten, damit Sie im Falle eines verlorenen Hundes schnell kontaktiert werden können.
Hundeimport vom Ausland
Wenn der Hund aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss der Gesundheitszustand sowie die Mikrochipnummer vom Tierarzt überprüft und registriert werden. Zudem benötigt man die Personen ID um den Hund auf den Besitzer zu verknüpfen.
Hundegebühren
Die jährliche Hundegebühr beträgt für 2025 CHF100.00 pro Hund.
Befreiung von der Hundegebühr
- Hunde, die am 01.04 noch nicht 3 Monate alt sind
- Diensthunde der Armee, der Polizei und der Grenzwache
- Blindenführhunde
- Hunde für die Sie die Gebühr bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben. Bitte bringen Sie uns einen Beleg, dass die Gebühr bereit bezahlt wurde.
Todesfall Hund
Unser herzlichstes Beileid!
Bitte melden Sie uns den Todesfall, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung für die Hundegebühr erhalten und wir die Datenbank bearbeiten können.
Weitergabe Hund
Ihr Hund hat einen neuen Besitzer? Bitte melden Sie uns eine Weitergabe des Hundes und erfassen im Amicus die Ummeldung.
Bei Weitergabe eines Welpen oder spätestens, wenn er 3 Monate alt ist muss dieser vom Tierarzt gechippt werden lassen.
Leinenpflicht
Generelle Leinenpflicht herrscht für alle Hunde im Wald vom 01. April bis 31. Juli. Weitere Informationen finden Sie in der Hundeverordnung des Kantons Solothurn.
Haltebewilligung
Hunde der folgenden Rassen und ihre Kreuzungen dürfen nur mit Bewilligung erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden:
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- American Pit Bull Terrier
- Rottweiler
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
Weitere Informationen finden Sie in der Hundeverordnung des Kantons Solothurn.
Hundekot
Hundekotsäckchen können Sie jederzeit bei uns auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder bei den Robidogstellen, die Sie mit einer App finden können:
Dog Toilets App - Robidog Finder | ROBI AG
Verordnungen und Reglemente
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz)
- Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung)
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Hunde Anmeldeformular (PDF, 518.74 kB) | Download | 0 | Hunde Anmeldeformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 911 93 14 | gemeindeverwaltung@seewen.ch |