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26.09.2023 18:46:48
Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht. Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung ist es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt. Übergangsphase bis Frühling 2023 Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 |
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