Der Tod eines Mitmenschen stellt Sie als Angehörige vor Fragen, mit denen Sie sich in der Regel vorgängig wenig auseinandergesetzt haben. Die Gemeindeverwaltung unterstützt Sie in der Organisation der Trauerfeier und der Bestattung und berät Sie in weiteren Fragen.

 

Todesfall zu Hause

Ist ein Todesfall zu Hause eingetreten, muss zuerst der Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144) aufgeboten werden. Er stellt Ihnen die ärztliche Todesbescheinigung aus.

 

Todesfall im Spital oder in einem Heim

Erfolgt der Todesfall in einem Spital oder Heim, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt weitergeleitet. Die Angehörigen erhalten eine Kopie um den Todesfall den anderen Ämter zu melden.

 

Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Delikt

In diesem Fall ist zwingend neben dem Arzt auch die Polizei zu benachrichtigen.

 

Todesfall im Ausland

In der Regel informiert die ausländische Behörde oder die Angehörigen der ver­storbenen Person die Schweizer Vertretung vor Ort (Konsulat oder Botschaft). Die ausländische Todesurkunde muss dem Konsulat / Botschaft übergeben werden. Diese leitet die Todesururkunde an das Zivilstandsamt des Heimator­tes der verstorbenen Person weiter.

 

Todesfall melden

Bitte melden Sie den Todesfall innert 2 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Seewen SO.

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Anliegen gerne bei.

 

Legen Sie folgende Unterlagen vor (sofern vorhanden):

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein
  • Personalausweis / Pass / Identitätskarte
  • Niederlassungsbewilligung / Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern).

 

Bei Todesfällen am Wochenende oder an einem Feiertag können Sie die Gemeinde­verwaltung am nächstfolgenden Werktag kontaktieren. An arbeitsfreien Brückentagen oder an Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr können Sie die Gemeindeverwaltung unter der Pikettnummer 079 820 93 77 jeweils von 09.00 – 11.00 Uhr erreichen.

Zugehörige Objekte

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Leitfaden Todesfall für Angehörige (PDF, 329.86 kB) Download 0 Leitfaden Todesfall für Angehörige