DiensteWohnsitzbestätigung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Die Wohnsitzbescheinigung bestätigt die Adresse und die Wohnsitzdauer in der Gemeinde Seewen SO und wird für viele Angelegenheiten benötigt, z.B. für Zivilstandsereignisse.
Jede Person, welche in Seewen SO wohnt oder gewohnt hat, kann eine solche Wohnsitzbescheinigung beantragen. Die Wohnsitz-/ Niederlassungsbescheinigung erhalten Sie ab sofort nur noch am Schalter der Einwohnerdienste zu den bekannten Schalteröffnungszeiten unter Vorweisung des Ausweises und durch Bargeldzahlung der Gebühr in Höhe von CHF 15.00. Der postalische Versand ist nicht mehr möglich, so die Weisung des Gemeinderates. Gemeinderat und Einwohnerdienste 19. April 2022 Preis: CHF 15.00
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