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09.12.2023 23:53:27


Umzug innerhalb von Seewen

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Der Einwohnerkontrolle ist innert 14 Tagen die neue Adresse bekannt zugeben.
Die Meldung der Adressänderung hat ebenfalls, unter Vorweisung des Dienstbüchleins, an den Sektionchef und gegebenfalls, unter Vorweisung des Zivilschutz-Dienstbüchleins, auch an die Zivilschutzstelle zu erfolgen.

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