DokumenteSchutzkonzept der Gemeinde SeewenLiebe Seebnerinnen und Seebner Der Gemeinderat unterstützt den vom Bundesrat am 14. April 2021 beschlossenen Öffnungsschritt. So sind seit 19. April 2021 sportliche Aktivitäten in Innenräumen unter Einhaltung der Vorgaben und Schutzmassnahmen wieder erlaubt. Die Vorgaben werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe ohne Zuschauerinnen und Zuschauer sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie im angepassten Schutzkonzept der Gemeinde Seewen. Gemeinderat und Verwaltungsleitung
Zuständige Instanz: Gemeindeverwaltung
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