Verordnung über das Gemeindearchiv und die Geschäftsverwaltung

Die Verordnung dient dem transparenten und dauerhaften Nachvollzug der Amtstätigkeit, der Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen und der Erforschung der Gemeindegeschichte. Sie regelt:

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  • den Aufbau, die Organisation, den Zugang, die Einsichtnahme in Unterlagen und die die Bewirtschaftung des Gemeindearchivs.
  • die rechtskonforme, elektronische/digitale Geschäftsverwaltung (Aktenführung, Ablaufsteuerung, Geschäftskontrolle

Damit wird sichergestellt, dass Unterlagen ausreichende Beweiskraft haben und das sie angemessen aufbewahrt, archiviert oder vernichtet werden.

Informationen

Datum
8. Oktober 2021
Herausgeber/-in
Gemeinde Seewen SO
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
20211007_Archivierung_Verordnung.pdf (PDF, 192.53 kB) Download 0 20211007_Archivierung_Verordnung.pdf