Nach Rücksprache mit dem VGSO und damit verbundenen Korrespondenzen erfolgt das weitere Vorgehen zur Anmeldung von Flüchtlingen aus der Ukraine wie folgt:

  1. Bei den Bundesasylzentren (BAZ) registrieren sich Ukrainer/innen via Formular online, um einen Termin für die Ersterfassung der Daten zu erhalten.
  1. Die Schutzsuchenden werden durch das Staatsekretariat für Migration (SEM) für einen Termin für die Registrierung beim BAZ aufgeboten.
  1. Nach der persönlichen Registrierung in einem BAZ erfolgt die Schutzüberprüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).
  1. Daraufhin verschickt das SEM eine Verfügung ‘positive Schutzgewährung’ an die schutzsuchenden Personen sowie an das Migrationsamt resp. Asylbüro.
  1. Das Asylbüro mailt den Gemeinden ein Personenstammblatt für die Erfassung.
  1. Diejenigen Personen mit dem S-Status, die sich in einer Privatunterkunft aufhalten, melden sich nach Erhalt der positiven Schutzgewährung bei der entsprechenden Gemeinde an.
  1. Die Einwohnerdienste senden dem MISA eine Zuzugsmeldung inklusive Passkopie.
  1. Das MISA verschickt ein Schreiben mit einem Termin für die Biometrisierung im Ausweiszentrum Solothurn.
  1. Die Biometrisierung muss persönlich beim Ausweiszentrum Solothurn erfolgen.
  1. Die Ausweise im Kreditkartenformat werden den Personen mit S-Status direkt per Einschreiben zugestellt.
  1. Die Gemeinden erhalten eine Kopie der Bewilligung und mutieren den Datensatz entsprechend mit Erfassung des S-Ausweises.

Die Einwohnerdienste können eine Anmeldung also erst vollziehen, wenn seitens Asylbüro das Personalstammdatenblatt vorliegt.

 

Informationen

Datum
3. Mai 2022

Dokumente

Name
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