Ukraine
Gesuch - Schutzstatus S
Nach Rücksprache mit dem VGSO und damit verbundenen Korrespondenzen erfolgt das weitere Vorgehen zur Anmeldung von Flüchtlingen aus der Ukraine wie folgt:
- Bei den Bundesasylzentren (BAZ) registrieren sich Ukrainer/innen via Formular online, um einen Termin für die Ersterfassung der Daten zu erhalten.
- Die Schutzsuchenden werden durch das Staatsekretariat für Migration (SEM) für einen Termin für die Registrierung beim BAZ aufgeboten.
- Nach der persönlichen Registrierung in einem BAZ erfolgt die Schutzüberprüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).
- Daraufhin verschickt das SEM eine Verfügung ‘positive Schutzgewährung’ an die schutzsuchenden Personen sowie an das Migrationsamt resp. Asylbüro.
- Das Asylbüro mailt den Gemeinden ein Personenstammblatt für die Erfassung.
- Diejenigen Personen mit dem S-Status, die sich in einer Privatunterkunft aufhalten, melden sich nach Erhalt der positiven Schutzgewährung bei der entsprechenden Gemeinde an.
- Die Einwohnerdienste senden dem MISA eine Zuzugsmeldung inklusive Passkopie.
- Das MISA verschickt ein Schreiben mit einem Termin für die Biometrisierung im Ausweiszentrum Solothurn.
- Die Biometrisierung muss persönlich beim Ausweiszentrum Solothurn erfolgen.
- Die Ausweise im Kreditkartenformat werden den Personen mit S-Status direkt per Einschreiben zugestellt.
- Die Gemeinden erhalten eine Kopie der Bewilligung und mutieren den Datensatz entsprechend mit Erfassung des S-Ausweises.
Die Einwohnerdienste können eine Anmeldung also erst vollziehen, wenn seitens Asylbüro das Personalstammdatenblatt vorliegt.
Datum: | 3. Mai 2022 |
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