Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zuständig ist der Gemeinderat. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
- Bescheinigung des Steueramtes
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Bei ausländischen Staatsbürgern beträt die Frist zur Zeit 1-2 Jahre.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.so.ch/departemente/volkswirtschaft/amt-fuer-gemeinden/buergerrecht/einbuergerung.html
Kontakt:
Amt für Gemeinden
Zivilstand und Bürgerrecht
Kapuzinerstrasse 9
4502 Solothurn
Telefon 032 627 24 97
buergerrecht@vd.so.ch
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08:30 – 11:30 / 14:00 – 17:00
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 061 911 93 15 | franziska.meyer@seewen.ch |