Gesuch um Rückforderung von Wegkostenbeiträgen für Pflegeleistungen aus den Jahren 2016 bis 2018

Im Rahmen einer Klage hat das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn entschieden, dass der Weg zur Wohnung einer pflegebedürftigen Person Teil der Pflegeleistung ist und damit über die Restkostenfinanzierung gedeckt werden muss. Die gegenüber Patientinnen und Patienten in Rechnung gestellten Wegkostenbeteiligung sollen an diese zurück erstattet werden.

Patientinnen und Patienten, denen von Spitexdienstleistungen Wegkosten im Rahmen von Pflegeleistungen in Rechnung gestellt wurden, können diese von ihrer Wohngemeinde zurückfordern.

Füllen Sie das beiliegende Gesuchsformular aus. Reichen Sie dieses anschliessend unterzeichnet und zusammen mit allen Kopien bei der Wohngemeinde ein.

Informationen

Datum
7. Januar 2020
Herausgeber/-in
Kanton Solothurn
Autor/-in
Amt für soziale Sicherheit

Dokumente

Name
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