Grosse Waldbrandgefahr: Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen. Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Waldbrand Hotline:
Telefon: 032 627 61 61 (täglich von 8 bis 19 Uhr)
E-Mail: kav@vd.so.ch
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter: Grosse Waldbrandgefahr: Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag - Kanton SolothurnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.