Fischerei- und Betretungsverbot teilweise aufgehoben

1. September 2026

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen haben die Wasserführungen in den Fliessgewässern deutlich zugenommen. Gleichzeitig haben die tieferen Tagestemperaturen in Verbindung mit den kühlen Nächten zu einer Normalisierung der Wassertemperaturen geführt. Die akute Gefährdung der Wassertiere hat sich dadurch deutlich reduziert. Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Betretungsverbots sind somit nicht mehr gegeben.

Das Betretungsverbot kann daher für sämtliche Fliessgewässer im Kanton aufgehoben werden.

Das bestehende Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbaches wird bis zum Beginn der Schonzeit am 1. Oktober 2026 verlängert.
In allen übrigen Fliessgewässern ist der fischereiliche Druck deutlich geringer, weshalb das Fischereiverbot für diese aufgehoben wird.