Waffenerwerbsschein
Das entsprechende Gesuch kann bei der Polizei bezogen werden (Waffenerwerb/Waffenübertragung melden - Kanton SolothurnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
Vorbedingungen
- Volljährigkeit und Handlungsfähigkeit:
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und voll handlungsfähig sein. - Einwandfreier Leumund:
Personen mit mehr als einem Eintrag im Strafregister oder mit berechtigten Hinweisen auf eine Gefährdung sind nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen berechtigt. - Staatsangehörigkeit:
Staatsangehörige bestimmter Länder (gemäss Art. 12 der Waffenverordnung) dürfen Waffen nur mit einer entsprechenden Ausnahmebewilligung erwerben, besitzen oder mit Feuerwaffen schiessen. - Aufenthaltsbewilligung B:
Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B dürfen nur dann eine Waffe erwerben, wenn der Erwerb und Besitz dieser Waffe auch im Heimatland erlaubt ist. Ein entsprechender Nachweis ist dem Gesuch beizulegen. - Sicherheitsmassnahmen:
Bei Anzeichen einer Gefährdung kann die zuständige Behörde Waffen vorsorglich sicherstellen oder beschlagnahmen.
Erforderliche Dokumente
- Identitätsnachweis:
Gültige Identitätskarte oder ein anderer amtlicher Ausweis. - Foto der antragstellenden Person:
Erforderlich für Gesuche um eine Waffentragbewilligung oder einen Europäischen Feuerwaffenpass. - Amtliche Bestätigung gemäss Art. 9a Waffengesetz:
Notwendig für Personen mit Aufenthaltsbewilligung B oder mit Wohnsitz im Ausland (z. B. Nachweis der Aufenthaltsbewilligung oder Wohnsitzbestätigung).
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen
- Persönliche Abgabe beim wohnortzuständigen Polizeiposten
- Bewilligung wird per Post zugestellt, inkl. Rechnung
- Nach Waffenerwerb, Kopie C durch Veräusserer an das zuständige Waffenbüro senden
Weitere Informationen zum Thema Waffen finden Sie auch unter folgendem Link: Waffenbüro - Kanton SolothurnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.