Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Seewen SO nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welcher Ihre Adresse und Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung bei uns direkt am Schalter beziehen unter Vorweisung eines Ausweises.
Für eine rechtsverbindliche Bestätigung des Zivilstandes, sind bei Schweizer Bürger die jeweiligen Zivilstandsämter und bei ausländischen Staatsangehörigen die entsprechenden Konsulate zuständig.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 911 93 14 | gemeindeverwaltung@seewen.ch |