Anmeldung Wochenaufenthalt
Sie begründen in der Gemeinde Seewen einen Wochenaufenthalt?
Alle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und Ihre Schriften (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis) hinterlegen.
Personen welche einen Wochenaufenthalt neu in Seewen SO begründen möchten, melden sich bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters
Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
- gültiger Pass
- gültigen Ausländerausweis
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters
Der Wochenaufenthalt bezieht sich auf eine minimale Anwesenheitsdauer zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibs und für eine begrenzte Dauer.
Folgende Meldungen können Sie als Wochenaufenthalter elektronisch per eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ab 2026 melden:
- Umzug Nebenwohnsitz innerhalb der Gemeinde
- Abmeldung Nebenwohnsitz
- Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz melden
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 061 911 93 15 | gemeindeverwaltung@seewen.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|