Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) und grundsätzliches Feuerwerksverbot
Die anhaltend hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge haben die akute Trockenheit im Kanton Solothurn verschärft. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 5 «sehr gross» angestiegen. Im Rahmen der regelmässig durchgeführten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn ein absolutes Feuerverbot und grundsätzliches Feuerwerksverbot verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von
Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten.
Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im
Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und
Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und
dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang
werden folgende Empfehlungen abgegeben:
• Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt
• Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern
und anderen brennbaren Materialien
• Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine
Löschdecke bereit
• Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich
über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Waldbrand Hotline:
Telefon: 032 627 61 61 (Montag - Freitag von 8 bis 17 Uhr)
E-Mail: kav@vd.so.ch / kav.so.ch
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter: Waldbrandgefahr - Kanton SolothurnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.