Der Gemeinderat bringt den Bürgern hiermit die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite zur Kenntnis. Es werden nur jene Beschlüsse veröffentlicht, welche schutzwürdiges privates oder öffentliches Interesse nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden.

Der Gemeinderat stützt sich hierbei auf die Bestimmungen nach § 31 des Gemeindegesetzes und § 5 des Datenschutzgesetzes.

 

Informationen

Datum
11. Juni 2020

Dokumente

Name
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