Der Gemeinderat bringt den Einwohnerinnen und Einwohnern von Seewen SO hiermit die Beschlüsse von allgemeiner Tragweite zur Kenntnis. Es werden nur jene Beschlüsse veröffentlicht, welche schutzwürdiges privates oder öffentliches Interesse nicht verletzen. Der Gemeinderat hält jeweils fest, welche Beschlüsse veröffentlicht werden.

Der Gemeinderat stützt sich hierbei auf die Bestimmungen nach § 31 des Gemeindegesetzes und § 5 des Datenschutzgesetzes.

Die Protokolle (Diskussion, Erwägung, Zwischenabstimmung, Gegenüberstellungen) mit allflällig ergänzenden Dokumenen sind auf der Gemeindeverwaltung jederzeit einsehbar.

Informationen

Datum
12. Januar 2021

Dokumente

Name
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