Aktenauflage
Sämtliche Unterlagen zu den jeweiligen Traktanden können ab Montag, 5. Dezember 2022, von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden. Für die Zustellung per Post ist die Gemeindekanzlei (Claudia Sutter), Telefon 061 911 93 15 (claudia.sutter@seewen.ch) zu kontaktieren.
Die Unterlagen liegen ebenfalls ab Montag, 5. Dezember 2022, während der ordentlichen Schalter-Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Versand in alle Haushalte (KW 49)
Gemäss der kantonalen und kommunalen Gesetzgebung erfolgt die Zustellung der Einladung in alle Haushalte mindestens 7 Tage im voraus zur Gemeindeversammlung.
Protokoll
Nachdem der gesetzlich vorgesehene Schutz der Personendaten, die mit der Publikation eines Gemeindeversammlungsprotokolls veröffentlicht würden, im Internet nicht genügend sichergestellt werden kann, wird das Protokoll der Gemeindeversammlung in anonymisierter Form veröffentlicht. Das Protokoll mit den namentlichen Nennungen der Stimmberechtigten, aufgrund ihrer Wortbegehren, liegt auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
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