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Dienste

Abmeldung von Seewen (Wegzug)

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste
Verantwortlich: Sutter, Claudia

Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder per eUmzug abmelden.

Wenn Sie nicht schweizer Bürger sind benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Reisepass

Publikationen

Name Laden
Vermieter Auszugsanzeige (pdf, 28.1 kB)
Vermieter Meldepflicht Information (pdf, 389.3 kB)
Verwaltungsgebühren (pdf, 1249.7 kB)


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Informationen

Bioabfallsammelstelle
Ab September steht Ihnen eine neue Bioabfallsammelstelle an der Bürenstrasse 15 zur Verfügung.

Wohnen im Alter

Treten Sie ein!
Schweizer Bauernbetriebe öffnen die Stalltüren für Sie.

"Lautloses Ertrinken"

Stopp den Giftzwerg
Nationale Kampagne für einen sorgfältigen Umgang mit Chemikalien in Haus und Garten. Ziele der Kampagne sind der massvolle Einsatz, die korrekte Anwendung sowie die richtige Entsorgung von Chemikalien.

Praxishilfe Neophyten - für eine neophytenarme Umwelt.

Besonders gefährlicher Schädling - helfen Sie mit! Asiatischer Laubholzbockkäfer

Achtung Igel!

www.stopmasern.ch

Deutsch für fremdsprachige Frauen mit Kinderhort in Breitenbach