DiensteAbmeldung von Seewen (Wegzug)Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder per eUmzug abmelden. Wenn Sie nicht schweizer Bürger sind benötigen wir von Ihnen:
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