ReglementeGrundeigentümerbeiträge und -GebührenDas Reglement über Grundeigentümerbeiträge und Gebühren regelt unter anderem die Beitragszahlungen an öffentliche Werke (Strassen, Wasserleitungen ...) sowie die Anschlussgebühren an Wasser- und Abwasserbauwerke. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung geregelt.
Zuständige Instanz: Gemeindeverwaltung
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