Sie begründen in der Gemeinde Seewen einen Wochenaufenthalt?

Alle Wochenaufenthalter müssen sich gemässe § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden und Ihre Schriften (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis) hinterlegen.

Personen welche einen Wochenaufenthalt neu in Seewen SO begründen möchten, melden sich bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle.

Schweizer Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters
     

Ausländische Staatsbürger bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • gültiger Pass
  • gültigen Ausländerausweis
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters


Der Wochenaufenthalt bezieht sich auf eine minimale Anwesenheitsdauer zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibs und für eine begrenzte Dauer

Zugehörige Objekte

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Anmeldung Wochenaufenthalt (PDF, 465 kB) Download 0 Anmeldung Wochenaufenthalt