Gestützt auf §9 Abs. 2 und §23 Abs. 2 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes des Kantons Solothurn sind für gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, sowie den Handel im Rahmen eines Einzelanlasses Anlassbewilligungen notwendig, wofür gemäss §100 die Einwohnergemeinden zuständig sind.

Eine Anlassbewilligung ist auf der Gemeindeverwaltung zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass / einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird. Bei der Anmeldung eines Anlasses / einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.

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