Verordnung über das Gemeindearchiv und die Geschäftsverwaltung
Die Verordnung dient dem transparenten und dauerhaften Nachvollzug der Amtstätigkeit, der Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen und der Erforschung der Gemeindegeschichte. Sie regelt:
- den Aufbau, die Organisation, den Zugang, die Einsichtnahme in Unterlagen und die die Bewirtschaftung des Gemeindearchivs.
- die rechtskonforme, elektronische/digitale Geschäftsverwaltung (Aktenführung, Ablaufsteuerung, Geschäftskontrolle
Damit wird sichergestellt, dass Unterlagen ausreichende Beweiskraft haben und das sie angemessen aufbewahrt, archiviert oder vernichtet werden.
Informationen
- Datum
- 8. Oktober 2021
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Seewen SO
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
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20211007_Archivierung_Verordnung.pdf (PDF, 192.53 kB) | Download | 0 | 20211007_Archivierung_Verordnung.pdf |