Öffentliche Planauflage - Mutation Zonenvorschriften "Gewerbezone mit Wohnanteil"
Öffentliche Planauflage vom 10. August bis 09. September 2026
Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 28. Juli 2026 und §§ 69 ff. PBG, wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Mutation Zonenvorschriften «Gewerbezone mit Wohnanteil»
Orientierend kann zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV
Auflagezeit: Vom Montag, 10. August bis Mittwoch, 9. September 2026
Auflageort: Gemeindeverwaltung Seewen, Dorfstrasse 5, 4206 Seewen (während den
ordentlichen Büroöffnungszeiten)
Sämtliche Unterlagen können zudem auf www.seewen.ch/neuigkeiten unter «Öffentliche Planauflage» heruntergeladen werden.
Einsprachen:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen gegen die Mutation Zonenvorschriften «Gewerbezone mit Wohnanteil» sind an den Gemeinderat Seewen zu richten:
Gemeinderat Seewen, Dorfstrasse 5, 4206 Seewen.
GEMEINDE SEEWEN
der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| 20260806_Planauflage (PDF, 208 kB) | Download | 0 | 20260806_Planauflage |
| 20260806_Planungsbericht Mutation Zonenvorschriften_Gewerbezone mit Wohnanteil (PDF, 10.12 MB) | Download | 1 | 20260806_Planungsbericht Mutation Zonenvorschriften_Gewerbezone mit Wohnanteil |