Öffentliche Planauflage - Mutation Zonenvorschriften "Gewerbezone mit Wohnanteil"

6. August 2026

Öffentliche Planauflage vom 10. August bis 09. Septem­ber 2026

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Bauge­setzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 28. Juli 2026 und §§ 69 ff. PBG, wird die nachfolgend aufgeführte Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

  • Mutation Zonenvorschriften «Gewerbezone mit Wohnanteil»

Orientierend kann zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

  • Planungsbericht nach Art. 47 RPV

Auflagezeit: Vom Montag, 10. August bis Mittwoch, 9. Sep­tember 2026

Auflageort: Gemeindeverwaltung Seewen, Dorfstrasse 5, 4206 Seewen (während den
                    ordentlichen Büroöffnungszeiten)

Sämtliche Unterlagen können zudem auf www.seewen.ch/neuigkeiten unter «Öffentliche Planauf­lage» heruntergeladen werden.

Einsprachen:
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vor­genannte Planung besonders berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben.

Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen gegen die Mutation Zonenvorschriften «Gewer­bezone mit Wohnanteil» sind an den Gemeinderat Seewen zu richten:
Gemeinderat Seewen, Dorfstrasse 5, 4206 Seewen.

GEMEINDE SEEWEN
der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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